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1. Bundesregierung und Länder werden aufgefordert, die von der Europäischen Union
gestartete Europäische Informationsinitiative so mit zu tragen, dass die Nutzung der neuen
Kommunikationsmedien zu sozialen und demokratischen Zwecken gefördert wird. Die kommerziellen
Anbieter allein können dies nicht leisten. Die Gestaltung der Informationsgesellschaft kann
nicht dem technischen Fortschritt und den Kräften des Marktes allein überlassen bleiben.
2. Bundesregierung und Länder werden aufgerufen, die neuen Kommunikationsmedien institutionell
so zu gestalten, dass die informationelle Grundversorgung gesichert und ein universaler und
freier Zugang für alle Bürgerinnnen und Bürger gewährleistet ist. Dabei müssen
Rahmenbedingungen gesetzt werden, die ein kostengünstiges Angebot fördern bzw. möglich machen.
3. Parlamente, öffentliche Verwaltungen und Judikative müssen, um ihre Informationspflicht
gegenüber den Bürgern zeitgemäß zu erfüllen, verstärkt und umfassend die Möglichkeiten der
neuen Kommunikationsmedien einsetzen und sich untereinander vernetzen. Texte, die sich an die
Öffentlichkeit richten, sind den Bürgern kostenlos oder gegen geringes Entgelt elektronisch
zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für öffentliche Datenbanken.
4. Parlamente und öffentliche Verwaltungen sind gehalten, die Öffentlichkeit mittels der
neuen Kommunikationsmedien über Gesetzesentwürfe und Planungsvorhaben effektiv zu
informieren, sie zur Diskussion zu stellen und dafür geeignete elektronische
Beteiligungsverfahren auszuarbeiten.
5. Die von Bundes- und Landesregierung eingerichteten Beratungsgremien müssen ihre auf
ökonomische und technische Aspekte eingeengte Perspektive öffnen und stärker als bisher
den Gesichtspunkt der bürgerfreundlichen und inhaltlichen Gestaltung der neuen
Kommunikationsmedien berücksichtigen. In die Initiative Informationsgesellschaft Deutschland
(IID) müssen alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen einbezogen werden.
6. Vertraulichkeit, Integrität, Zurechenbarkeit und - wo nötig - Anonymität gilt es auch
für elektronische Kommunikation zu sichern. Verschlüsselungsverfahren sind zur Bewahrung der
informationellen Selbstbestimmung unabdingbar. Nationales Recht ist - auf sich allein
gestellt - nicht in der Lage, die grenzüberschreitenden, interaktiven Kommunikationsmedien
zu regeln. Die Politik ist daher aufgefordert, an Ausbau und Verbesserung der internationalen
rechtlichen Rahmenbedingungen mitzuwirken, die den Schutz, die Freiheit und die Sicherung
der Informationsbeschaffung und Kommunikationsbeziehungen garantieren. Internationale
Konventionen und bessere technische Selbstschutzmöglichkeiten der Nutzer der neuen
Kommunikationsmedien öffnen den Weg zu einer mehrseitigen Sicherheit.
7. Maßnahmen zum Kampf gegen die organisierte Kriminalität, zum Jugendschutz oder zur
Verhinderung des Missbrauchs der Datennetze müssen die Eigenheiten der dezentralen und
interaktiven Kommunikationstechnologien berücksichtigen und dürfen die verfassungsrechtlich
garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit nicht untergraben oder aushöhlen.
8. Die neuen Kommunikationsmedien müssen als Mittel zur Sicherung und Revitalisierung
des Rechtsstaates eingesetzt werden. Gesetze, die sich mit dem Anspruch auf Befolgung an
die Öffentlichkeit richten, und wichtige Urteile, die Gerichte 'Im Namen des Volkes'
verkünden, sollen in geeigneter Form (als "Lesetexte für den Bürger") kostenfrei über
die neuen Kommunikationsmedien zugänglich gemacht werden.
9. Die Bundesregierung und die Länder werden aufgefordert, für alle genannten Bereiche
Pilotprojekte zu initiieren und beispielhafte Netzwerke zu fördern.
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