Demokratische Telekommunikationspolitik
 
 

1. Bundesregierung und Länder werden aufgefordert, die von der Europäischen Union gestartete Europäische Informationsinitiative so mit zu tragen, dass die Nutzung der neuen Kommunikationsmedien zu sozialen und demokratischen Zwecken gefördert wird. Die kommerziellen Anbieter allein können dies nicht leisten. Die Gestaltung der Informationsgesellschaft kann nicht dem technischen Fortschritt und den Kräften des Marktes allein überlassen bleiben.
 
2. Bundesregierung und Länder werden aufgerufen, die neuen Kommunikationsmedien institutionell so zu gestalten, dass die informationelle Grundversorgung gesichert und ein universaler und freier Zugang für alle Bürgerinnnen und Bürger gewährleistet ist. Dabei müssen Rahmenbedingungen gesetzt werden, die ein kostengünstiges Angebot fördern bzw. möglich machen.
 
3. Parlamente, öffentliche Verwaltungen und Judikative müssen, um ihre Informationspflicht gegenüber den Bürgern zeitgemäß zu erfüllen, verstärkt und umfassend die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsmedien einsetzen und sich untereinander vernetzen. Texte, die sich an die Öffentlichkeit richten, sind den Bürgern kostenlos oder gegen geringes Entgelt elektronisch zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für öffentliche Datenbanken.
 
4. Parlamente und öffentliche Verwaltungen sind gehalten, die Öffentlichkeit mittels der neuen Kommunikationsmedien über Gesetzesentwürfe und Planungsvorhaben effektiv zu informieren, sie zur Diskussion zu stellen und dafür geeignete elektronische Beteiligungsverfahren auszuarbeiten.
 
5. Die von Bundes- und Landesregierung eingerichteten Beratungsgremien müssen ihre auf ökonomische und technische Aspekte eingeengte Perspektive öffnen und stärker als bisher den Gesichtspunkt der bürgerfreundlichen und inhaltlichen Gestaltung der neuen Kommunikationsmedien berücksichtigen. In die Initiative Informationsgesellschaft Deutschland (IID) müssen alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen einbezogen werden.
 
6. Vertraulichkeit, Integrität, Zurechenbarkeit und - wo nötig - Anonymität gilt es auch für elektronische Kommunikation zu sichern. Verschlüsselungsverfahren sind zur Bewahrung der informationellen Selbstbestimmung unabdingbar. Nationales Recht ist - auf sich allein gestellt - nicht in der Lage, die grenzüberschreitenden, interaktiven Kommunikationsmedien zu regeln. Die Politik ist daher aufgefordert, an Ausbau und Verbesserung der internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen mitzuwirken, die den Schutz, die Freiheit und die Sicherung der Informationsbeschaffung und Kommunikationsbeziehungen garantieren. Internationale Konventionen und bessere technische Selbstschutzmöglichkeiten der Nutzer der neuen Kommunikationsmedien öffnen den Weg zu einer mehrseitigen Sicherheit.
 
7. Maßnahmen zum Kampf gegen die organisierte Kriminalität, zum Jugendschutz oder zur Verhinderung des Missbrauchs der Datennetze müssen die Eigenheiten der dezentralen und interaktiven Kommunikationstechnologien berücksichtigen und dürfen die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit nicht untergraben oder aushöhlen.
 
8. Die neuen Kommunikationsmedien müssen als Mittel zur Sicherung und Revitalisierung des Rechtsstaates eingesetzt werden. Gesetze, die sich mit dem Anspruch auf Befolgung an die Öffentlichkeit richten, und wichtige Urteile, die Gerichte 'Im Namen des Volkes' verkünden, sollen in geeigneter Form (als "Lesetexte für den Bürger") kostenfrei über die neuen Kommunikationsmedien zugänglich gemacht werden.
 
9. Die Bundesregierung und die Länder werden aufgefordert, für alle genannten Bereiche Pilotprojekte zu initiieren und beispielhafte Netzwerke zu fördern.


 
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